EDVMR

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen sich auf das gesamte Angebot (Hardware, Software, Schulungen und Dienstleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden weder in Teilen noch im Ganzen Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen sind. Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenso der Schriftform.
 
§2 Angebote, Vertragsabschluss

Angebote sowie Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und berechtigen den Besteller zum Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung. Preissenkungen werden ohne Mitteilung weitergegeben. Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so kann EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
 
§3 Unmöglichkeit der Lieferung, Verzug

Angaben über die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixliefertermin schriftlich bestätigt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern den Liefertermin um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Vorlieferanten eintreten. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
§4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
 
Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gleichfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Belieferung aus laufenden Bestellungen wird bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt, auch wenn Liefertermine schriftlich bestätigt wurden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt bei gewerblichen Kunden 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Falls EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth anerkannt sind.
 
§5 Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth bis zur vollständigen Bezahlung (Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen) aller Forderungen, die EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Der Kunde sowie dessen Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf nicht erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth hinweisen und EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth unverzüglich unterrichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth nicht gehörenden Waren erwirbt EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth gelten nicht als Vertragsrücktritt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware hiermit an EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth ab. Er ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zum Inkasso berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth wird der Kunde EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennen. EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Gelder, die sich auf abgetretene Forderungen beziehen, von eigenen Geldern getrennt zu vereinnahmen und zu halten.
 
§6 Gewährleistung
 
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht produktspezifisch andere Fristen vereinbart wurden. Abweichungen hiervon werden produktspezifisch ausgewiesen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, verborgene Mängel 14 Tage nach Entdecken des Mangels. EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth hat bei berechtigten Mängeln die Wahl, Nachbesserung der fehlerhaften Waren oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Kunden nach dessen Wahl das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu.
 
§7 Haftung
 
Schadensersatzansprüche des Kunden sind, egal aus welchem Rechtsgrunde, sowohl gegen EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
 
§8 Versand und Gefahrübergang
 
Der Versand erfolgt durch Paketdienst, Spedition und eigenen Fuhrpark unfrei ab Lager EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth. Die Berechnung erfolgt zum jeweiligen Transporttarif zzgl. Verpackung und Zustellgebühren. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung auf den Kunden über.
 
§9 Copyright
 
Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.
 
§10 Informations- und Aufklärungsrechte
 
EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth behält sich das Recht vor, vertragliche Informations- und Aufklärungsrechte an berechtigte Lieferanten abzutreten.
 
§11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen EDV Beratung, Service, Schulung & Vertrieb Martin Röth und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die internationalen Kaufrechte ausgeschlossen werden. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Blankenfelde - Mahlow. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unter Einschluss der Klagen aus Schecks und Wechseln ist Zossen.

§12 Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen oder einzelner Ziffern der allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmung entstehende Lücke ist nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages auszufüllen

 

Stand 29.06.2010

Powered By Website Baker